Gesundheitsreform 2026 – mögliche Auswirkungen auf die HNO-Versorgung
Die geplante Gesundheitsreform 2026 sowie die vorgesehenen Anpassungen im System der vertragsärztlichen Vergütung (insbesondere der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – MGV) werden von vielen niedergelassenen Facharztpraxen mit großer Sorge betrachtet. Aus Sicht der HNO-Heilkunde könnten diese Entwicklungen zu einer spürbaren Veränderung der ambulanten Versorgungsrealität für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten führen.
Ein zentraler Punkt betrifft die Systematik der Mengenbegrenzung innerhalb der MGV. Die MGV bedeutet vereinfacht, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen nur ein begrenztes Gesamtbudget für bestimmte ärztliche Leistungen zur Verfügung steht. Wird dieses Budget überschritten, erfolgt in vielen Bereichen eine nachträgliche Abstaffelung oder Kürzung der Vergütung. Für Facharztpraxen bedeutet dies, dass zusätzliche erbrachte Leistungen nicht mehr voll oder teilweise gar nicht mehr vergütet werden.
Für HNO-Praxen hat diese Systematik konkrete Auswirkungen auf die tägliche Versorgung: Sobald ein bestimmtes Leistungsvolumen erreicht ist, sinkt die wirtschaftliche Vergütung weiterer Behandlungen deutlich. In der Praxis führt dies dazu, dass zusätzliche Patiententermine wirtschaftlich nur eingeschränkt abgebildet werden können. Dies betrifft insbesondere gesetzlich versicherte Patienten mit planbaren, aber auch mit zeitnah abklärungsbedürftigen Beschwerden.
Zusätzlich wird im Rahmen der Reformdiskussion über Änderungen im Bereich des Terminservice- und Versorgungssystems (TSS) gesprochen. Hierbei geht es unter anderem um die Vergütung von kurzfristig vermittelten Facharztterminen, etwa über die 116117. Diese sogenannten TSS-Fälle stellen bislang einen wichtigen Bestandteil der Akut- und Kurzfristversorgung dar. Sollte die bisherige zusätzliche Vergütung reduziert oder ganz entfallen, entsteht für Praxen ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil bei der Versorgung dieser Patienten.
Die Kombination aus MGV-Mengenbegrenzung und möglichen Veränderungen im TSS-Vergütungssystem führt aus Sicht vieler HNO-Praxen zu einem strukturellen Problem: Gerade in Zeiten hoher Nachfrage können nicht beliebig zusätzliche Termine angeboten werden, wenn diese wirtschaftlich nicht mehr angemessen vergütet werden. Dies betrifft insbesondere Zeiten mit saisonal erhöhtem Infektaufkommen, aber auch die kontinuierliche Versorgung chronischer Erkrankungen.
Für Patientinnen und Patienten kann dies konkrete Folgen haben. Wenn das budgetierte Leistungsvolumen ausgeschöpft ist oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Sprechstunden erschweren, kann dies zu längeren Wartezeiten auf Facharzttermine führen. Gleichzeitig kann sich die Verfügbarkeit kurzfristiger Termine reduzieren, insbesondere für nicht lebensbedrohliche, aber dennoch zeitkritische Beschwerden.
Besonders relevant ist dies in der HNO-Heilkunde, da viele Erkrankungen eine zeitnahe Diagnostik erfordern. Dazu zählen unter anderem Hörsturz, akute Hörminderung, Schwindel, starke Ohrenschmerzen, chronische oder akute Entzündungen der Nasennebenhöhlen sowie Beschwerden im Hals- und Rachenbereich. Auch bei Kindern können Verzögerungen in der Diagnostik zu einer längeren Krankheitsdauer und erhöhtem Behandlungsbedarf führen.
Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende Diskrepanz zwischen medizinischem Bedarf und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Während der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung steigt, bleiben die finanziellen Mittel im System begrenzt oder werden stärker gesteuert verteilt. Viele Facharztpraxen sehen darin die Gefahr, dass die wohnortnahe, freie und direkte fachärztliche Versorgung langfristig eingeschränkt wird.
Unsere Praxis steht weiterhin für eine qualitativ hochwertige, moderne und patientenorientierte HNO-Versorgung. Wir beobachten die gesundheitspolitischen Entwicklungen sehr genau und setzen uns dafür ein, dass eine fachärztliche Behandlung auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen zeitnah und zuverlässig möglich bleibt.